3.1 Entwicklung von Apps
3.1.1Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen FreeSma und dem Kunden ist grundsätzlich die Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und / oder inhaltlichen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.
3.1.2Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn FreeSma und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
3.1.3Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn FreeSma und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
3.1.4Es wird darauf hingewiesen, dass App-Stores in der Regel alle Apps prüfen, bevor sie diese zu ihren Shops zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent sind. FreeSma kann daher nicht garantieren, dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines von FreeSma schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung wird FreeSma dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten.
3.1.5FreeSma bleibt das Recht vorbehalten, Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) sowie das erworbene Know-How auch für andere Projekte zu verwerten.
3.1.6Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie einzelvertraglich vereinbart wurden.
3.2 Entwicklung von Software
3.2.1Gegenstand von Softwareentwicklungsverträgen ist die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Software. Basis für die Leistungserbringung durch FreeSma ist die Aufgabenstellung mit dem Inhalt und den Spezifikationen, die FreeSma und der Kunde letztlich im Einzelvertrag abgestimmt haben.
3.2.2FreeSma wird die Software nach dem Stand der Technik und entsprechend der schriftlichen Aufgabenstellung erstellen.
3.2.3FreeSma ist berechtigt, die Vertragsleistung und das erworbene Know-How auch anderweitig zu verwerten.